Mit einer gemeinsamen Stellungnahme von LNV, BUND und NABU zum Bebauungsplan Aucht, wurden die Gründe gegen die Planungen aufgezeigt. Das sind z.B.:
Der Standort der geplanten Reitanlage liegt in einem dreifachen Schutzgebiet, d.h. im Land-schaftsschutzgebiet, im FFH-Gebiet und im EU-Vogelschutzgebiet. Nimmt man den immer wieder geforderten Talauenschutz hinzu, so ist dies praktisch die vierte Schutzkategorie, die dem Vorhaben entgegensteht. Außerdem ist der betroffene Abschnitt des Ochsenbächle als nach § 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop eingetragen.
Alle drei Schutzgebiete wurden in den letzten Jahren neu ausgewiesen, jeweils mit Zustimmung der Stadt Sachsenheim; die Naturschutzverbände halten es daher für unsinnig, sie nach so kurzer Zeit wieder zu ändern. Die Schutzgebiete dürfen keine Manövriermasse für neue Bauvorhaben sein. Es muß das Ziel sein, die noch verbliebenen Freiräume für die Natur und für die Menschen zu erhalten.
Die Naturschutzverbände haben wiederholt gefordert, andere Lösungen für den Reit- und Fahrverein Sachsenheim zu finden. Dabei darf eine Verlagerung in andere Teilorte von Sachsenheim kein Tabu sein.
Nachfolgend Pressemitteilungen zu diesem Thema in chronologischer Reihenfolge (neueste unten).